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Durch eine Zusage des Vorgesetzten kann der Urlaubsanspruch auch über den in einem Tarifvertrag vorgesehenen Verfallstag hinaus geltend gemacht werden.
Ein Arbeitnehmer kann nicht nachträglich Kündigungsschutzklage erheben, wenn er die Kündigung aus Unachtsamkeit weggeworfen und nur deshalb die Frist versäumt hat.
Ein nachträglich schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag kann zumindest dann eine wirksame Befristung enthalten, wenn er von der vorherigen mündlichen Vereinbarung wesentlich abweicht.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen auch weiterhin mit 68 Jahren in den Ruhestand gehen.
Ein Arbeitgeber verhält sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Wunsch nach der möglichen Aufstockung auf eine Vollzeitstelle nicht nachkommt.
Eine Gewerkschaft haftet für fehlerhafte Rechtsberatung und Prozessvertretung wie ein Rechtsanwalt.
Zwar kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden, wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss bedroht worden ist, allerdings muss er hierfür konkrete Tatsachen vorbringen.
Wiederholte Unhöflichkeiten des Vorgesetzten sind für sich gesehen noch kein Mobbing.
Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits dann Anwaltskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, aber noch nicht gekündigt hat.
Durch Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber berechtigt werden, verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen unter der Belegschaft durchführen zu lassen.